Der Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und über das besondere elektronische Behördenpostfach legt erstmals einheitliche technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte der Länder und des Bundes fest. Darauf weist das BMJV hin.
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
BMJV, Mitteilung vom 28.04.2017
Im Verordnungsentwurf ist zudem vorgesehen, allen Behörden der Länder und des Bundes sowie den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen, auch über den sicheren Übermittlungsweg eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs mit den Gerichten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zu kommunizieren. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird dadurch entbehrlich.
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RefE: Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach