Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

Der Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und über das besondere elektronische Behördenpostfach legt erstmals einheitliche technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte der Länder und des Bundes fest. Darauf weist das BMJV hin.

 


 

Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

 

BMJV, Mitteilung vom 28.04.2017

 

Der Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung), die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, legt erstmals einheitliche technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte der Länder und des Bundes fest. Der elektronische Zugang zu diesen Gerichten soll dadurch für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Behörden und übrigen Verfahrensbeteiligten nach einheitlichen technischen Regelungen eröffnet werden.

 

Im Verordnungsentwurf ist zudem vorgesehen, allen Behörden der Länder und des Bundes sowie den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen, auch über den sicheren Übermittlungsweg eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs mit den Gerichten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zu kommunizieren. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird dadurch entbehrlich.