Die BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Stellung genommen.
Stellungnahme der BRAK: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
BRAK, Mitteilung vom 10.05.2017
Die BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BR-Drs. 18/11555 v. 17.03.2017) Stellung genommen. Sie wies insbesondere auf ein Redaktionsversehen hin und setzte sich mit den Regelungen zu Risikomanagement, Geldwäschebeauftragtem, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie dem Vertrauen auf Angaben im Transparenzregister auseinander.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 24/2017, Mai)
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Regierungsentwurf (BR-Drs. 18/11555 v. 17.3.2017)
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Quelle: DATEV eG