Das BMJV hat die Frage einer Reform des Güterrechtsregisters erneut aufgegriffen. In einer Stellungnahme hat sich die BRAK insbesondere wegen seiner negativen Publizitätswirkungen für den Erhalt des Güterrechtsregisters ausgesprochen.
BRAK zur Reform des Güterrechtsregisters
BRAK, Mitteilung vom 10.05.2017
Nachdem die beiden Verordnungen am 24.06.2016 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurden und zwischenzeitlich in Kraft getreten sind, hat das BMJV die Frage einer Reform des Güterrechtsregisters erneut aufgegriffen und bat um Stellungnahme, ob das Güterrechtsregister beibehalten werden soll.
In ihrer Stellungnahme spricht sich die BRAK insbesondere wegen seiner negativen Publizitätswirkungen für den Erhalt des Güterrechtsregisters aus, das perspektivisch jedoch zentral bei der Bundesnotarkammer elektronisch geführt werden sollte.
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Stellungnahme der BRAK (Stn. 23/2017, Mai)
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Quelle: DATEV eG