Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung „zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung“ (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind vorgesehen.
Ausschluss von Parteienfinanzierung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.05.2017
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung „zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung“ (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Die Vorlage, die ebenso wie der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verfassungsänderung (18/12100) am 19.05.2017 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vor.
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Quelle: DATEV eG