Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sollen an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (18/12329) vorgelegt und dem Bundestag zugeleitet.

 

Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.05.2017

 

Die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sollen an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)“ (18/12329) vorgelegt und dem Bundestag zugeleitet. Mit dem Gesetz soll zugleich die derzeitige „Vielzahl kleinteiliger, an unterschiedlichen Stellen geregelter gesetzlicher Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft“, wie es in der Einleitung heißt, übersichtlich zusammengefasst werden.

 

Der Gesetzgeber soll damit zum einen festlegen, inwieweit urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und insoweit die Urheberrechte außer Kraft sind – die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten

 

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Quelle: DATEV eG