Kapitalmarktunion: neue Prospektvorschriften angenommen

Der Rat hat neue Vorschriften für Wertpapierprospekte angenommen. Damit soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden.

 

Kapitalmarktunion: neue Prospektvorschriften angenommen

 

Rat der EU, Pressemitteilung vom 16.05.2017

 

Der Rat hat am 16. Mai 2017 neue Vorschriften für Wertpapierprospekte angenommen. 

Damit soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Die Neuregelung wird die Richtlinie 2003/71/EG ersetzen und soll die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte vereinfachen, aber dennoch sicherstellen, dass die Investoren gut informiert werden.

 

„Diese Verordnung ist ein weiterer Baustein, der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen beitragen soll, und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kapitalmarktunion in Europa“, erklärte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat innehat. „Sie wird dazu beitragen, neben der von Banken bereitgestellten Finanzierung die Rolle der marktgestützten Finanzierung europäischer Unternehmen zu stärken.“

 

Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ ohne Aussprache angenommen.

 

Das Europäische Parlament hat den Text am 5. April 2017 im Anschluss an eine Einigung zwischen Rats- und Parlamentsvertretern vom 7. Dezember 2016 gebilligt.

 

Die meisten Bestimmungen werden 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.

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Quelle: DATEV eG