Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat zwei Steuerabkommen mit Panama und Mazedonien zugestimmt. Laut der Bundesregierung soll mit dem Abkommen geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
Steuerabkommen mit Panama gebilligt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.05.2017
Der Finanzausschuss hat zwei Steuerabkommen mit Panama und Mazedonien zugestimmt. In der Sitzung am 17.05.2017 stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (18/11878) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während die Fraktion Die Linke den Entwurf ablehnte und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthielt. Wie die Bundesregierung erläutert, soll mit dem Abkommen geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
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Quelle: DATEV eG