Pflichtverletzung durch falsche Verkäuferbewertung nach eBay-Transaktion

Laut AG München stellt eine falsche Bewertung einer eBay-Transaktion eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags dar und führt zu einem Löschungsanspruch des falsch Bewerteten (Az. 142 C 12436/16).

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Quelle: DATEV eG