Anspruch einer länger an Brustkrebs erkrankten Patientin auf Behandlung mit neuartiger Chemotherapie

Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zugesprochen wird, auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Das hat das SG Dresden entschieden (Az. S 18 KR 268/17 ER).

———————-

Quelle: DATEV eG