Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig

Der BGH entschied, dass sich die Eintragungsfähigkeit eines Doktortitels zwar nicht aus dem PartGG, sehr wohl aber aus gewohnheitsrechtlicher Übung herleiten lässt (Az. II ZB 10/16). Darauf wies die BRAK hin.

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Quelle: DATEV eG