Befreiung von der Versicherungspflicht – angestellter Rechtsanwalt bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Das BSG hat auf die Revision der DRV Bund ein Urteil des LSG Bayern aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Tätigkeit des Volljuristen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach Auffassung des BSG inhaltlich ohne jeden Zweifel einer anwaltlichen Tätigkeit zuzuordnen (Az. B 5 RE 7/16 R). Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: DATEV eG