Internetanbieter dürfen Router von Kunden nur dann in Wifi-Hotspot-Stationen umwandeln, wenn Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. So entschied das LG Köln (Az. 31 O 227/16). Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
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Quelle: DATEV eG
Internetanbieter dürfen Router von Kunden nur dann in Wifi-Hotspot-Stationen umwandeln, wenn Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. So entschied das LG Köln (Az. 31 O 227/16). Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
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