Laut VG Münster diente der vorübergehende Personaleinsatz an verschiedenen Bahnübergängen in Münster und Warendorf allein der Sicherung sonst ungesicherter Bahnübergänge und ersetzte keine Straßenbaulast (Az. 8 K 1942/16, 8 K 2613/15).
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Quelle: DATEV eG