Keine Kostenerstattung für Bahnübergangsposten in Münster und Warendorf

Laut VG Münster diente der vorübergehende Personaleinsatz an verschiedenen Bahnübergängen in Münster und Warendorf allein der Sicherung sonst ungesicherter Bahnübergänge und ersetzte keine Straßenbaulast (Az. 8 K 1942/16, 8 K 2613/15).

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Quelle: DATEV eG