Bereitstellen und Betreiben einer Plattform für Online-Filesharing geschützter Werke als Urheberrechtsverletzung

Laut EuGH kann die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing geschützter Werke wie „The Pirate Bay“ eine Urheberrechtsverletzung darstellen (Az. C-610/15).

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Quelle: DATEV eG