Zweigpraxis zulässig bei verbesserter Patientenversorgung

Für die Genehmigung einer Zweigpraxis bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Verbessert sich dadurch die Versorgung der Patienten vor Ort, spricht das für die Genehmigung. Über eine entsprechende Entscheidung des SG München (Az. S 28 KA 1/17 ER) informiert der Deutsche Anwaltsverein (Az. 28 KA 1/17 ER).

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Quelle: DATEV eG