Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation rechtmäßig

Das BVerwG hat entschieden, dass der Doktorgrad entzogen werden kann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Promovend zahlreiche Passagen aus fremden Werken übernommen hat, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen (Az. 6 C 3.16).

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Quelle: DATEV eG