Zum 01.07.2017 treten Änderungen an § 5 I lit. g Nr. 3 lit. a FAO und an § 14o FAO in Kraft. Die BRAK beschloss in diesem Zusammenhang Modifikationen, die die Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberecht betreffen.
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Quelle: DATEV eG