Fahrer großräumiger Fahrzeuge müssen Gefahren selbst abschätzen

Fahrer großer Automobile müssen selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind. Daher wies das LG Nürnberg-Fürth die Klage einer Autofahrerin gegen eine Hotelbetreibergesellschaft ab. Letztere sei nicht verpflichtet gewesen, Hinweisschilder in der Tiefgarage anzubringen (Az. 8 O 5368/16).

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Quelle: DATEV eG