Fahrer großer Automobile müssen selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind. Daher wies das LG Nürnberg-Fürth die Klage einer Autofahrerin gegen eine Hotelbetreibergesellschaft ab. Letztere sei nicht verpflichtet gewesen, Hinweisschilder in der Tiefgarage anzubringen (Az. 8 O 5368/16).
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Quelle: DATEV eG