Erfolg gegen Verbotsverfügung, innerhalb des Hafengeländes Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren

Der Betreiber eines Containerterminals im Landeshafen von Wörth hat sich in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem VG Neustadt mit Erfolg gegen eine Verbotsverfügung der Stadt Wörth am Rhein gewandt, die ihm untersagt hat, die durch das Hafengelände hindurchführende Straße für den öffentlichen Verkehr durch zwei Tore zu verschließen (Az. 4 L 603/17).

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Quelle: DATEV eG