Wer sich zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, der riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 3 Sa 202/16).
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Quelle: DATEV eG
Wer sich zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, der riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 3 Sa 202/16).
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