Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet. Dadurch soll diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden. Dazu hat das BMJV Stellung genommen.

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Quelle: DATEV eG