Telefonanbieter darf rechtswidrige Gebühren nicht behalten

Die mobilcom-debitel GmbH muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages (Az. 4 O 95/13). Geklagt hatte der vzbv in einem mehrstufigen Gewinnabschöpfungsverfahren.

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Quelle: DATEV eG