BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet

Die DB Vertrieb GmbH darf bei Flugreisebuchungen über die Reiseplattform start.de die „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode anbieten. Das hat der BGH entschieden (Urteil KZR 39/16 vom 18.07.2017). Der vzbv hatte gegen diese Praxis geklagt.

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Quelle: DATEV eG