Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden

Laut BVerfG kann gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Im konkreten Fall sei jedoch die hierfür geltende Monatsfrist bereits abgelaufen (Az. 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17).

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Quelle: DATEV eG

Laut BVerfG kann gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Im konkreten Fall sei jedoch die hierfür geltende Monatsfrist bereits abgelaufen (Az. 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17). (mehr …)