Preisklausel für sog. smsTAN unwirksam

Laut BGH ist die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam (Az. XI ZR 260/15).

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Quelle: DATEV eG

Laut BGH ist die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam (Az. XI ZR 260/15). (mehr …)