Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Gerichtstermin

Laut SG Stuttgart ist gegen eine sachverständige Zeugin, die ihr Ausbleiben im Termin nicht rechtzeitig genügend entschuldigt hat, ein Ordnungsgeld festzusetzen (SG-Az. S 18 SF 5927/16 RH, LSG-Az. L 1 SF 982/17 B).

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Quelle: DATEV eG