Geplante Zufahrt zum Wochenendhausgebiet Oberlahr rechtswidrig

Das VG Koblenz hat der Klage der Ortsgemeinde Burglahr stattgegeben, mit der diese gegen eine seitens der Kommunalaufsicht des beklagten Landkreises Altenkirchen angeordnete sog. Pflichtzweckvereinbarung vorgegangen ist (Az. 1 K 1251/16).

———————-

Quelle: DATEV eG