Link zur EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

Gewerbliche Angebote auf der Internetplattform eBay müssen einen „klickbaren“ Link zur OS-Plattform – dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern – enthalten. Hierauf hat das OLG Hamm in einer einstweiligen Verfügungssache hingewiesen (Az. 4 U 50/17).

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Quelle: DATEV eG