Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

Eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld verliert grundsätzlich ihre Wirkung nicht dadurch, dass sich der Versicherte danach überwiegend im EU-Ausland aufhält. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 135/16).

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Quelle: DATEV eG