Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

Laut VG Berlin verstößt das „Menschen Museum“ am Berliner Alexanderplatz nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, wenn für jedes Exponat eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt (Az. VG 21 K 608.17).

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