Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell war rechtswidrig

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 6.16).

Powered by WPeMatico