Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. U. a. kann die Verkündung von Entscheidungen des BGH in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.

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