Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

Die Besoldung von Berliner Richtern und Beamten war in den vergangenen Jahren in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. So entschied das BVerwG und legte dem BVerfG acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vor (Az. 2 C 56.16 u. a.).

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