Anspruch auf Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe – Beschaffung von Papieren aus dem Ausland verhinderte frühere Hochzeit

Das SG Berlin entschied, dass eine ukrainische Ehefrau trotz bereits bei der Hochzeit absehbarem, baldigem Tod des Ehemannes einen Anspruch auf Witwenrente hat, wenn sich die Beschaffung von erforderlichen Papieren aus der Ukraine monatelang hingezogen hatte (Az. S 11 R 1839/16).

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