Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Die Beurteilung des Betriebssitzes als regelmäßige Arbeitsstätte ist lt. FG Niedersachsen nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängig.

FG Niedersachsen, Urteil 2 K 278/09 vom
13.04.2011

Orientierungssatz

  1. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1
    Satz 3 Nr. 4 EStG.
  2. Die Beurteilung des Betriebssitzes des Arbeitgebers als regelmäßige
    Arbeitsstätte ist nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten
    beruflichen Tätigkeit abhängig. Entscheidend ist vielmehr, ob der Betriebssitz
    durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale
    Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangt.
  3. Sucht ein Bezirksleiter regelmäßig bestimmte Filialen auf zur
    Erfüllung seiner Aufgaben, so handelt es sich bei diesen Filialen grundsätzlich
    um regelmäßige Arbeitsstätten.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
5012477
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Quelle: DATEV eG

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