Auskunftsrecht für Versicherte soll erweitert werden

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Versicherten eine direkte Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren. Die Abgeordneten beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis vorzulegen.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 07.09.2011

Der Petitionsausschuss unterstützt die
Forderung, Versicherten eine direkte Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren.
Die Abgeordneten beschlossen am 07.09.2011 einstimmig, eine entsprechende
Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den
Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis vorzulegen.

Der Petent hatte in
seiner Eingabe gefordert, die Auskunftspflicht des Versicherers dahingehend zu
ändern, dass dem Versicherten die Einsicht der Unterlagen direkt gewährt wird.
Bislang ist die Einsichtnahme laut Paragraph 202 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG), der die Auskunftspflicht des Versicherers regelt, nur möglich, wenn ein
Arzt oder ein Rechtsanwalt die Akten übermittelt. Durch eine direkte Zustellung
an den Versicherungsnehmer könnten Kosten gespart werden, heißt es in der
Eingabe. Sie wurde als öffentliche Petition auf die Internetseite des
Ausschusses gestellt und von 374 Mitzeichnern unterstützt.

Nach der
parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu dem Schluss, dass ein
Auskunfts- und Einsichtsrecht für die versicherte Person selbst zwar nicht
zwingend geboten sei. Dennoch sei das Anliegen dazu geeignet, es im Rahmen
künftiger Überlegungen zum Versicherungsvertragsgesetz zu
diskutieren.

Laut Beschlussempfehlung verfolgt Paragraph 202 VVG ganz
allgemein den Zweck, den Patienten durch die Beteiligung eines Dritten vor
möglicherweise schädigenden Fehlschlüssen zu schützen. So seien in aller Regel
die eingeholten medizinischen Gutachten und Stellungnahmen nur für einen
Mediziner wirklich verständlich. Zudem komme der Entscheidung des Arztes, ob
eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch
verantwortbar ist, erhebliches Gewicht zu. Ein Rechtsanwalt könne durch Einsicht
der Unterlagen die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit besser
beurteilen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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