Laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie resultieren Wettbewerbsverfälschungen aus einer unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung öffentlicher und privater Einrichtungen. Die Studie empfiehlt daher aus Gründen der Gleichbehandlung die Vollbesteuerung der Leistungen von öffentlichen Einrichtungen.
Die EU-Kommission veröffentlichte am
05.09.2011 die Zusammenfassung einer von ihr beauftragten Studie zur MwSt im
öffentlichen Sektor. Die von Copenhagen Economics und KPMG AG durchgeführte
Studie kommt zu dem Ergebnis, dass aus einer unterschiedlichen
mehrwertsteuerlichen Behandlung Wettbewerbsverfälschungen resultieren.
Wettbewerbsverzerrungen entstünden vor allem auf der Ebene der Vorleistungen
(eine ineffizientere interne Abteilung erhält oft den Vorzug vor externen
Anbietern aufgrund der nicht anfallenden MwSt) und im direkten Wettbewerb von
privaten und öffentlichen Anbietern (da der öffentliche Anbieter seinen Kunden
keine MwSt in Rechnung stellen muss).
Sie empfehlen als Lösung die
Vollbesteuerung von Leistungen öffentlicher Einrichtungen. So würde eine
Gleichbehandlung öffentlicher und privater Einrichtungen in Bezug auf die MwSt
erzielt. Die Frage der MwSt im öffentlichen Sektor wurde von der EU-Kommission
auch im Grünbuch zur Revision der MwSt angesprochen. Im Rahmen der
geplanten Revision der Richtlinie könnte es insoweit zu einer Gesetzesänderung
kommen.
Quelle: DATEV eG, Informationsbüro
Brüssel
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