BFH: Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die einmal erlangte Kenntnis einer (anderen) Finanzbehörde über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit weiterhin besteht (Az. VII R 69/10).

BFH, Urteil VII R 69/10 vom
12.07.2011

Leitsatz

Für den Erlass eines
Abrechnungsbescheids ist die Finanzbehörde zuständig, die den Anspruch aus dem
Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt
hat. Nachträgliche Änderungen der die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung
begründenden Umstände – wie z. B. ein Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen –
führen nicht zu einem Wechsel jener Zuständigkeit.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
0928272
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Quelle: BFH

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