Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK hat ihren Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen i. S. v. § 57a Abs. 1 Satz 2 WPO überarbeitet.
WPK, Mitteilung vom 16.09.2011
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK hat ihren Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen i. S. v. § 57a Abs. 1 Satz 2 WPO (Stand: 6. Oktober 2009) überarbeitet (Stand: 8. September 2011). Er enthält Angaben zu möglichen Härtefällen und zu den Voraussetzungen für die Antragstellung.
Den überarbeiteten Hinweis sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der WPK.
Quelle: WPK
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