BFH: Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

Wenn ein Kfz Teil der Insolvenzmasse ist, ist die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kfz-Steuer laut BFH eine Masseverbindlichkeit (Az. II R 49/09).

BFH, Urteil II R 49/09 vom 13.04.2011

Leitsatz

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179932 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG