Wenn ein Kfz Teil der Insolvenzmasse ist, ist die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kfz-Steuer laut BFH eine Masseverbindlichkeit (Az. II R 49/09).
BFH, Urteil II R 49/09 vom 13.04.2011
Leitsatz
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179932 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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