Bei verbilligten Arbeitnehmeraktien definiert der BFH die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Arbeitnehmers als Zuflusszeitpunkt (Az. VI R 37/09).
BFH, Urteil VI R 37/09 vom 30.06.2011
Leitsatz
- Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Aktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt.
- Ein solcher Zufluss liegt nicht vor, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179952 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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