Bei nicht durchgehender Untervermietung einzelner Zimmer einer im Übrigen selbst genutzten 6-Zimmer Wohnung sind die nicht vermieteten Zimmer trotz eines grundsätzlich vorhandenen Vermietungswillens bis zum Einzug neuer Mieter lt. FG Berlin-Brandenburg dem privaten Wohnbereich zuzurechnen.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil 5 K
5235/07 vom 07.12.2010
Orientierungssatz
Bei nicht durchgehender Untervermietung
einzelner Zimmer einer im Übrigen selbst genutzten 6-Zimmer Wohnung sind die
nicht vermieteten Zimmer trotz eines grundsätzlich vorhandenen
Vermietungswillens bis zum Einzug neuer Mieter dem privaten Wohnbereich
zuzurechnen.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012549. |
Quelle: DATEV eG
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