Bayern möchte in Sachen DSGVO nachbessern
Bundesrat, Mitteilung vom 06.07.2018
Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
Danach sollen die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.
Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen
Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.
Wie es weitergeht
Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Gesetzesantrag zur Beschlussfassung erneut ins Plenum.
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