Das IDW regt in seinem Schreiben an das BMF Klarstellungen zum Risikomanagement an, äußert sich zur Prüfung der Solvabiltätsbilanz durch den Abschlussprüfer und macht auf notwendige Folgeänderungen in der RechVersV aufmerksam.
IDW, Mitteilung vom 28.09.2011
Mit dem Gesetz soll die europäische
Solvency II Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2009/138/EG vom 25.11.2009) in
deutsches Recht umgesetzt werden.
Das IDW regt in seinem Schreiben vom
20.09.2011 an das Bundesministerium der Finanzen Klarstellungen zum
Risikomanagement an, äußert sich zur Prüfung der Solvabiltätsbilanz durch den
Abschlussprüfer und macht auf notwendige Folgeänderungen in der RechVersV
aufmerksam. Zudem sieht das IDW Klarstellungsbedarf bei der Behandlung der
handelsrechtlichen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) bei der
Bestimmung der Eigenmittel.
| Das Schreiben als LEXinform-Dokument Nr. 0403516. |
Quelle: IDW
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