Betrugsbekämpfung: EU-Kommission veröffentlicht ihren Jahresbericht

Die EU-Kommission hat ihren Jahresbericht 2010 zur Betrugsbekämpfung veröffentlicht. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, wie groß das Risiko ist, dass EU-Ausgaben und -Einnahmen durch Unregelmäßigkeiten und Betrug missbräuchlich verwendet werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom
29.09.2011

Am 29.09.2011 hat die Europäische
Kommission ihren Jahresbericht 2010 über den Schutz der finanziellen Interessen
der Europäischen Union und die Betrugsbekämpfung veröffentlicht. Der Bericht
soll Aufschluss darüber geben, wie groß das Risiko ist, dass EU-Ausgaben und
-Einnahmen durch Unregelmäßigkeiten und Betrug missbräuchlich verwendet werden.
Dank modernerer, verbesserter Berichterstattungssysteme in den meisten
Mitgliedstaaten hat die Kommission Zugang zu mehr und besseren Daten über
Unregelmäßigkeiten. In der Folge wurden in beinahe allen Bereichen des
Haushaltsplans mehr Unregelmäßigkeiten gemeldet. Damit kann die Kommission eine
bessere, zuverlässigere Berichterstattung anstreben, die wiederum dazu beiträgt,
Steuergelder zu schützen. Mit einer wirksameren Überwachung der EU-Gelder können
die Mitgliedstaaten und die Kommission schneller auf neue Betrugsmuster
reagieren und geeignete Maßnahmen zur Betrugsprävention treffen. Dies ist
wichtig, denn die beste Betrugsbekämpfung besteht darin, Betrug von vornherein
zu verhindern.

Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion,
Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Das Bild, das der Bericht vermittelt,
ist beruhigend. Die Mitgliedstaaten decken mehr Unregelmäßigkeiten auf, so dass
mehr missbräuchlich verwendete Gelder in den EU-Haushalt zurückgeführt werden
können. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Kampf gegen Betrug nun beendet
wäre. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die das neue
Berichterstattungssystem noch nicht eingeführt haben, auf, dies rasch zu tun.
Mitgliedstaaten, die außergewöhnlich wenige Fälle von vermuteten Betrugsdelikten
melden, werden außerdem aufgefordert zu erklären, wie sie die Verwendung von
EU-Geldern überwachen. Die EU-Bürger haben das Recht, bis auf den Cent genau zu
wissen, wofür ihr Geld ausgegeben wird.“

Das internetgestützte
Berichterstattungssystem (IMS) hat die Rahmenbedingungen für die Meldung von
Unregelmäßigkeiten wesentlich verbessert. Die Kommission fordert Spanien,
Frankreich und Irland dringend auf, die Einführung des IMS bis Ende 2011
abzuschließen, um Steuergelder besser zu schützen. Sie will darüber hinaus die
von den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik eingeführten
Kontrollsysteme zur Betrugsbekämpfung untersuchen, um zu bewerten, ob und wie
die Kontrollsysteme an die Zielgebiete mit einem höheren Betrugs- und
Unregelmäßigkeitsrisiko angepasst werden. Seit 2010 hat die Kommission mehrere
politische Initiativen für die Betrugsbekämpfung ergriffen (IP/11/783, MEMO/11/454, IP/11/644), die einen positiven Beitrag zum Schutz der
finanziellen Interessen der EU leisten werden. Die ersten Ergebnisse dieser
politischen Initiativen werden im Bericht über das Jahr 2011 vorgestellt
werden.

Hintergrund

Dieser Jahresbericht über den Schutz
der finanziellen Interessen der EU enthält Einzelheiten zu von den
Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten und vermuteten Betrugsdelikten
sowie zur Wiedereinziehung von EU-Geldern. Zwischen Betrug und Unregelmäßigkeit
muss unbedingt differenziert werden. Unregelmäßigkeiten gehen oft auf echte
Fehler zurück, die Begünstigte bei der Wahrnehmung ihrer
Berichterstattungspflichten begehen. So kann beispielsweise jemand die Stunden,
die er an einem Projekt gearbeitet hat, nicht korrekt melden oder die
Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht beachten und zu wenige
Angebote anfordern oder Angebote von nicht qualifizierten Bietern annehmen.
Betrug hingegen ist eine absichtlich begangene Unregelmäßigkeit und stellt eine
Straftat dar. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen von Betrug lassen sich
erst nach Abschluss der gerichtlichen Ermittlungen ermessen.

Das EU-Recht
verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission über Betrugsfälle oder sonstige
Unregelmäßigkeiten zulasten der finanziellen Interessen der EU aus allen
Tätigkeitsbereichen der EU zu unterrichten. Die Statistiken vermitteln
allerdings nur bedingt ein vollständiges Bild, da die Kommission darauf
angewiesen ist, dass Unregelmäßigkeiten von den Mitgliedstaaten auch tatsächlich
gemeldet werden. Die in dem Bericht genannten Zahlen sind naturgemäß vorläufig
und nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich
häufig vorsorglich auf die gesamte Maßnahme, wenn der von der Unregelmäßigkeit
betroffene Teil noch nicht genau bestimmt wurde.

2010 je Bereich gemeldete
Unregelmäßigkeiten

Gesamtausgaben: Die
Zahl der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 10.332 gestiegen
(2009: 7.769). Das Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten wird 2010 mit 1,27 %
aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 1,13
%).

Landwirtschaft: Die Zahl der gemeldeten Fälle von
Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 1.825 gestiegen (2009: 1.621). Das
Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 0,23 %
aller Mittelzuweisungen veranschlagt (etwas geringer als 2009: 0,24 %). 2010
wurden 175 Mio. Euro eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 39 % auf 42 %
gestiegen.

Kohäsionspolitik: Die Zahl der gemeldeten
Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 7.062 gestiegen (2009: 4.737). Das
Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 3,15 %
aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 2,44 %). 2010 wurden 611 Mio. Euro
eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 53 % auf 67 %
gestiegen.

Heranführungshilfe: Die Zahl der gemeldeten
Fälle von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 424 zurückgegangen (2009: 706). Das
Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 5,26 %
aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 3,80 %). 2010 wurden 14 Mio. Euro
eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 27 % auf 30 %
gestiegen.

Direktausgaben: Die Zahl der gemeldeten Fälle
von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 1.021 gestiegen (2009: 705). Das
Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich wird 2010 mit 0,27 %
aller Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 0,17 %). 2010 wurden 25 Mio. Euro
eingezogen, und die Einziehungsquote ist von 56 % auf 59 %
gestiegen.

Eigenmittel: Die Zahl der gemeldeten Fälle
von Unregelmäßigkeiten ist 2010 auf 4.744 zurückgegangen (2009: 5.204). Das
Schadensvolumen der Unregelmäßigkeiten wird 2010 mit 1,88 % aller
Mittelzuweisungen veranschlagt (2009: 1,84 %). Der Anteil der eingezogenen
Gelder am Gesamtbetrag der von Unregelmäßigkeiten betroffenen Mittel beträgt zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts 46 % für das Jahr 2010 und wird
voraussichtlich noch steigen, da die Mitteleinziehung noch läuft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=127265

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