Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Aus des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Er fordert, die Meldepflicht für Arbeitgeber sofort auszusetzen bzw. bei nicht abgegebenen Meldungen keine Bußgelder mehr zu verhängen.
BdSt, Pressemitteilung vom
28.09.2011
Der Bund der Steuerzahler (BdSt)
begrüßt die überfällige Aussetzung des umstrittenen Verfahrens zum
Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Damit wird der vom BdSt seit langem
geforderte Schritt endlich vollzogen.
Die Aufhebung der Pflicht für
Arbeitgeber, bestimmte Arbeitnehmerdaten an die Datensammelstelle zu melden,
muss jedoch sofort umgesetzt werden. Bei nicht abgegebenen Meldungen dürfen
zumindest keine Bußgelder mehr verhängt werden. Jetzt noch Meldungen von
Arbeitgebern zu fordern, ist nämlich vollkommen sinnlos, weil die Daten im
kommenden Jahr ohnehin gelöscht werden.
Das ELENA-Aus bedeutet eine
Entlastung kleinerer und mittlerer Betriebe von lästigen Meldepflichten. Die
Meldepflichten der Arbeitgeber sind der Hauptkritikpunkt des BdSt. Vor allem
kleinen und mittleren Unternehmen wurden auf diese Weise zusätzliche
Bürokratielasten aufgebürdet, die nun entfallen. Hinzu kommt, dass ELENA
Mehrausgaben bei der öffentlichen Verwaltung verursacht hätte. Dies ist vor
allem auf die Kostenerstattung für die qualifizierte elektronische Signatur
zurückzuführen, die deutlich höher als geplant ausfallen sollte. Die Beendigung
des ELENA-Projekts war daher längst überfällig.
Quelle: BdSt
———————-